noch Fragen?

Auf jede Frage
eine Antwort!

Gegen jeden Fleck gibt es ein Mittel – auf jede Frage gibt es eine Antwort. So, wie wir jede Oberfläche wieder zum Strahlen bringen, so einfach lassen sich die meisten Ihrer Fragen beantworten. Entweder direkt hier auf der Seite, oder Sie schicken uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an!

  • Kostenfreie Erstberatung?
  • Ich bin interessiert –
    wie geht es nun weiter?
  • Kann ich die Dienstleistung
    steuerlich geltend machen?
  • Ich habe einen Pflegegrad –
    sind die Leistungen für mich kostenlos?
  • Bringen Sie die Reinigungsmittel mit?
  • Welches Einzugsgebiet haben Sie?

» Kostenfreie Erstberatung?

Der erste Termin ist bei uns kostenlos! Wir wissen, dass Sie nicht die Katze im Sack kaufen wollen und deshalb ist es uns wichtig, Sie erstmal kennenzulernen. Egal ob Sie eine geschäftige Geschäftsfrau sind oder ein famoser Familienmann, wir freuen uns darauf, Sie zu treffen!

» Wie geht es weiter?

Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg und deshalb stehen wir Ihnen auf verschiedenen Wegen zur Verfügung. Greifen Sie zum Hörer und wähle die Nummer +49 151 27567354 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt[@]rausgeputzt.de - wir sind immer für Sie da!

» Dienstleistung steuerlich geltend machen?

Ja! Wie das funktioniert? Ganz einfach: Sie gönnen sich den Service und wir kümmern uns um den Rest. Sie bezahlen die Rechnung per Überweisung und erhalten anschließend eine Bescheinigung, die Sie beim Finanzamt einreichen. Voilà, schon können Sie Ihre Steuern senken und sich ein bisschen mehr Geld in der Tasche gönnen.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, haben wir hier einen heißen Tipp für Sie: Schauen Sie doch mal auf www.steuern.de/haushaltsnahe-dienstleistungen.html vorbei. Dort finden Sie alles, was Sie über die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten wissen müssen.

» Kosten bei Pflegegrad?

Jein. Wir möchten ehrlich zu Ihnen sein - bei uns gibt es keine umsonst-Leistungen. Aber keine Sorge, das bedeutet nicht, dass Sie für unsere Dienstleistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Klingt verwirrend? Wir erklären es Ihnen gerne.

Im Rahmen Ihres Entlastungsbetrages von 125 € pro Monat, der Ihnen gemäß §45 SGB XI von Ihrer Pflegekasse zusteht, können Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne selbst zu zahlen. Das heißt, dass Ihre Pflegekasse die Rechnung für unsere Leistungen bezahlt und Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die ungenutzten Beträge von 125 € seit Bestehen des Pflegegrades aufgespart werden und erst am 30.06. des Folgejahres verfallen.

Wir sind autorisiert Leistungen über die Pflegekasse abzurechnen (Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI) und wir möchten Ihnen gerne das Leben leichter machen und deshalb bieten wir Ihnen an, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Mit Ihrer Zustimmung können wir die Rechnung für unsere Leistungen direkt an Ihre Pflegekasse schicken. Sollte der Entlastungsbetrag bereits aufgebraucht sein, sind unsere Leistungen privat zu begleichen und werden dementsprechend nicht kostenfrei sein.

Ab Pflegegrad II können wir für Sie auch die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) beantragen. Das bedeutet zusätzliche finanzielle Unterstützung, um Ihre Sorgen ein wenig leichter zu machen.

Bitte wissen Sie auch, dass wir Ihnen immer zur Seite stehen, wenn es um Anträge zum Pflegegrad oder deren Änderungen geht. Zudem helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Anträgen zur Wohnraumanpassung.

Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 0123 4567810 an oder wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse - wir helfen Ihnen gerne weiter.

» Reinigungsmittel?

Klar doch! Wenn Sie Ihre eigenen Reinigungsmittel bevorzugen, ist das für uns kein Problem. Wir möchten schließlich, dass Sie sich bei uns rundum wohlfühlen und sich keine Sorgen machen müssen. Aber mal ehrlich: Unsere Reinigungsprofis wissen genau, welche Reinigungsmittel für welchen Zweck am besten geeignet sind und wie sie effektiv angewendet werden. Wenn Sie also keine speziellen Wünsche haben, bringen wir gerne unsere bewährten Reinigungsmittel mit. So können Sie sicher sein, dass Ihre Räumlichkeiten gründlich und schonend gereinigt werden. Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

» Einzugsgebiet?

Wir haben Kunden in Burg, Genthin, Klitsche, Gemeinde Elbe Parey, Gemeinde Jerichow.